Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Punkt Genau Personalvermittlung – Mariami Kopp-Khutsianidze

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Punkt Genau Personalvermittlung – Mariami Kopp-Khutsianidze (nachfolgend „Vermittlerin“) und Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) über die Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermittlerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Dienstleistung ist die Suche, Auswahl und Präsentation von geeigneten Kandidaten zur direkten Festanstellung beim Kunden. Eine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist nicht Gegenstand der Leistung.

Ein „Kandidat“ ist jede natürliche Person, deren Daten dem Kunden durch die Vermittlerin übermittelt werden.

Eine „Vorstellung“ liegt bereits vor, sobald Informationen übermittelt wurden, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen.

§ 3 Honoraranspruch

Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Einstellung für die ursprünglich vorgesehene oder eine andere Position erfolgt oder in welcher Form das Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet ist. Ein Anspruch besteht auch, wenn der Vertragsschluss innerhalb von 12 Monaten nach der Erstvorstellung erfolgt. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine Einstellung nicht auf die Tätigkeit der Vermittlerin zurückzuführen ist.

§ 4 Höhe des Honorars

Das Honorar beträgt 25 % des Bruttojahreszielgehalts des Kandidaten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere:

- Fixgehalt

- Variable Vergütungen (Boni, Provisionen bei 100 % Zielerreichung)

- Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)

- Geldwerte Vorteile

Wird ein Dienstwagen zur privaten Nutzung gestellt, wird dieser pauschal mit 5.000,00 EUR jährlich berücksichtigt.

Maßgeblich ist das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Gehalt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Vermittlerin innerhalb von 5 Werktagen über den Abschluss des Arbeitsvertrages sowie die vereinbarten Konditionen zu informieren. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Vermittlerin ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 6 Weitergabeverbot & Umgehungsschutz

Die vom Kunden erhaltenen Kandidatenprofile sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermittlerin unzulässig.

Kommt es infolge einer unberechtigten Weitergabe zu einer Einstellung des Kandidaten bei einem Dritten, ist der Kunde zur Zahlung des vollen Vermittlungshonorars verpflichtet.

§ 7 Sonderregelung bei Nichtantritt (Fokus Auslandsvermittlung)

Kommt es nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, aber vor offiziellem Arbeitsantritt, zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses (z. B. durch Kündigung vor Arbeitsantritt oder Aufhebungsvertrag), entfällt der Anspruch auf das volle Erfolgshonorar gemäß § 4.

Besonderheit bei Auslandsvermittlung: Betrifft die Vermittlung einen Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Drittstaaten oder EU-Ausland), berechnet die Vermittlerin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 950,00 EUR zzgl. MwSt. Dieser Betrag dient der Abgeltung des besonderen administrativen Aufwands (Prüfung internationaler Dokumente, Koordination von Anerkennungsverfahren, Korrespondenz bezüglich Visumsangelegenheiten).

Bei Kandidaten mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands wird im Falle eines Nichtantritts keine Pauschale erhoben, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Verschuldensregelung: Der Anspruch auf das volle Vermittlungshonorar gemäß § 4 bleibt jedoch in jedem Fall bestehen, wenn der Nichtantritt der Stelle allein durch den Kunden (Arbeitgeber) zu vertreten ist (z. B. unbegründeter Rückzug des Arbeitsplatzangebots nach Vertragsunterzeichnung).

§ 8 Haftung

Die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kandidaten gemachten Angaben. Die Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.

Ein Anspruch auf Ersatzvermittlung besteht nicht. Eine erneute Suche kann auf freiwilliger Basis zu gesonderten Konditionen erfolgen.

§ 9 Datenschutz

Die Vermittlerin verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der Kunde verpflichtet sich, übermittelte Kandidatendaten ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Nördlingen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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