Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber
Mariami Kopp-Khutsianidze - PunktGenau Personalvermittlung
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Punkt Genau Personalvermittlung – Mariami Kopp-Khutsianidze (nachfolgend „Vermittlerin“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) im Bereich der Personalvermittlung.
2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
4. Individuelle Vereinbarungen und gesonderte Vermittlungsverträge haben stets Vorrang vor diesen AGB.
5. Da sich das Angebot der Vermittlerin ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand der Leistungen ist die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften zur direkten Anstellung beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen.
2. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist nicht Vertragsgegenstand.
3. Als „Kandidat“ gilt jede natürliche Person, deren Profil oder Bewerbungsunterlagen dem Kunden durch die Vermittlerin übermittelt werden.
4. Eine „Vorstellung“ liegt bereits vor, sobald Informationen übermittelt werden, die eine Identifizierung des Kandidaten ermöglichen.
5. Die Vermittlerin schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der Vermittlungsleistung als Dienstleistung. Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages, auf Visumerteilung oder auf behördliche Anerkennungen besteht nicht, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Honoraranspruch
1. Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder sonstigen entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem vorgestellten Kandidaten.
2. Dies gilt unabhängig davon, für welche Position der Kandidat eingestellt wird, ob die Beschäftigung befristet oder unbefristet erfolgt, ob Vollzeit oder Teilzeit vereinbart wird, oder über welches verbundene Unternehmen die Einstellung erfolgt.
3. Erfolgt der Vertragsschluss innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung des Kandidaten, wird vermutet, dass die Einstellung auf die Tätigkeit der Vermittlerin zurückzuführen ist.
4. Der Kunde verpflichtet sich, die Vermittlerin über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich zu informieren.
§ 4 Höhe des Vermittlungshonorars
1. Das Vermittlungshonorar beträgt, sofern nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, 25 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts des Kandidaten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Das Bruttojahreszielgehalt umfasst insbesondere: Festgehalt, variable Vergütungsbestandteile, Boni und Provisionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, sonstige Sonderzahlungen sowie geldwerte Vorteile.
3. Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung wird pauschal mit 5.000,00 EUR jährlich berücksichtigt.
4. Maßgeblich ist das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Bruttojahreszielgehalt. Bei Teilzeitvereinbarungen bildet das tatsächlich vereinbarte Bruttojahreszielgehalt die Berechnungsgrundlage.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, im individuellen Vermittlungsvertrag wurde eine abweichende Fälligkeit oder Ratenzahlung (z.B. Aufteilung nach Vertragsschluss und Arbeitsantritt) vereinbart.
2. Der Kunde verpflichtet sich, der Vermittlerin die Höhe des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts auf Anfrage nachzuweisen.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
§ 6 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
1. Sämtliche Kandidatenprofile und Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln.
2. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Vermittlerin unzulässig.
3. Kommt es infolge einer unberechtigten Weitergabe zu einer Einstellung des Kandidaten durch einen Dritten, bleibt der volle Honoraranspruch der Vermittlerin bestehen.
§ 7 Internationale Vermittlung
1. Bei internationalen Vermittlungen kann die Vermittlerin organisatorische Unterstützung bei Visum-, Anerkennungs- oder Relocation-Prozessen leisten.
2. Die Vermittlerin erbringt hierbei keine Rechtsberatung und übernimmt keine Garantie für behördliche Entscheidungen oder Verfahrensdauer.
3. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Unterlagen für behördliche Verfahren rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4. Kommt es nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, jedoch vor Arbeitsantritt aus Gründen, die nicht von der Vermittlerin zu vertreten sind, nicht zum tatsächlichen Arbeitsantritt, können bereits entstandene Aufwendungen gesondert berechnet oder einzelvertraglich vereinbarte Aufwandspauschalen einbehalten werden.
§ 8 Haftung
1. Die Vermittlerin haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und Unterlagen der Kandidaten. Sie haftet nicht für behördliche Verzögerungen oder Entscheidungen.
§ 9 Datenschutz
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
2. Der Kunde verpflichtet sich, übermittelte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden.
3. Nicht benötigte Bewerbungsunterlagen sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform zu löschen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, läuft die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit.
2. Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit (bzw. mit der einzelvertraglich vereinbarten Frist) in Textform kündigen.
3. Bereits vorgestellte Kandidaten bleiben auch nach Vertragsbeendigung provisionspflichtig, sofern innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung ein Vertragsabschluss erfolgt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nördlingen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 05. Februar 2026
