Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber (Kandidaten)
Punkt Genau Personalvermittlung – Mariami Kopp-Khutsianidze
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Vermittlerin Mariami Kopp-Khutsianidze (nachfolgend „Vermittlerin“) und Personen, die sich um eine Arbeitsstelle bewerben (nachfolgend „Kandidat“).
Die Vermittlerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere die Aufnahme in den Kandidatenpool, die Erstellung und Optimierung von Bewerberprofilen sowie die Vorstellung bei potenziellen Arbeitgebern (Kunden).
Die Vermittlerin ist kein Arbeitgeber des Kandidaten. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem jeweiligen Arbeitgeber zustande.
Die Vermittlerin schuldet keinen Vermittlungserfolg. Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht nicht.
§ 2 Kostenfreiheit für Kandidaten
Die Vermittlung ist für den Kandidaten vollständig kostenfrei. Es werden keine Gebühren für die Aufnahme in die Datenbank, die Erstellung von Profilen oder die Vermittlung erhoben. Dies gilt unabhängig vom Erfolg der Vermittlung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kandidaten
Der Kandidat verpflichtet sich, alle Angaben zu seiner Person, Qualifikation, Berufserfahrung und sonstigen relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu machen. Der Kandidat versichert, dass alle übermittelten Unterlagen echt, vollständig und nicht manipuliert sind. Der Kandidat verpflichtet sich ferner:
der Vermittlerin wesentliche Änderungen (insbesondere Arbeitsaufnahme oder Wegfall des Vermittlungsinteresses) unverzüglich mitzuteilen
vereinbarte Termine (insbesondere Vorstellungsgespräche) wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben ist die Vermittlerin berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
§ 4 Besonderheiten für Kandidaten aus Drittstaaten
Die Vermittlerin unterstützt den Kandidaten beratend im Vermittlungsprozess, übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Garantie für:
- die Erteilung eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis
- die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- behördliche Entscheidungen jeglicher Art
Der Kandidat ist selbst verantwortlich für:
- die Einhaltung aller aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Vorschriften
- die Beschaffung, Richtigkeit und Echtheit aller erforderlichen Dokumente
- die Kommunikation mit zuständigen Behörden (z. B. Botschaften, Konsulate, Ausländerbehörden)
Verzögerungen, Ablehnungen oder sonstige Entscheidungen von Behörden liegen außerhalb des Einflussbereichs der Vermittlerin.
Etwaige externe Kosten (z. B. Visumsgebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen oder Reisekosten) trägt der Kandidat selbst, sofern diese nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber übernommen werden.
§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Vermittlerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kandidaten ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen).
Mit der Übermittlung seiner Unterlagen erklärt sich der Kandidat damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen des Vermittlungsprozesses an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben werden.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden im Rahmen der Vermittlungstätigkeit.
Der Kandidat verpflichtet sich, sämtliche Informationen über ihm vorgestellte Unternehmen vertraulich zu behandeln.
Eine direkte Kontaktaufnahme zu durch die Vermittlerin vorgestellten Unternehmen oder eine Bewerbung unter Umgehung der Vermittlerin ist während des laufenden Vermittlungsprozesses sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Erstvorstellung nicht gestattet.
§ 6 Haftung
Die Vermittlerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Vermittlerin haftet insbesondere nicht für:
- das Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages
- Entscheidungen von Arbeitgebern oder Behörden
- die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Angaben der Arbeitgeber
§ 7 Beendigung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nördlingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
